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Mittwoch, 15. April 2015

Hartz IV und Minijob

Wie viel Geld bleibt mir übrig, wenn ich einen 450 Euro Minijob habe und gleichzeitig 399 Euro Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehe? Diese Frage stellen sich Hartz IV Empfänger häufig, sei es im Internet oder im zuständigen Jobcenter.

Um etwas Licht ins Dunkel zu bringen, soll an dieser Stelle übersichtlich und anschaulich der mögliche und maximale Verdienst dargestellt werden.

Vorab ist zu sagen, dass man jeden Job unbedingt beim Jobcenter angeben sollte. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen einmaligen Verdienst von 100 Euro (oder weniger) handelt oder eine zeitlich begrenzte Beschäftigung. Eine Meldung jeglicher Jobs bewahrt einem vor jeder Menge Ärger.

Wie viel Geld bleibt mir?


Der Arbeitgeber zahlt bis zu 450 Euro brutto und zusätzlich eine Pauschale für Krankenkasse, Steuern usw. an die Minijob-Zentrale bei der Knappschaft. Bis zu 100 Euro Zusatzverdienst bleiben immer frei. Von dem Rest (sprich 450 Euro abzüglich 100 Euro) darf man 20% behalten.
Alles andere verrechnet das Jobcenter auf seine Leistungen.

Zur besseren Übersicht ein weiteres Beispiel:



Verdienst (450-Euro-Job):
450 Euro

Freibetrag Erwerbseinkommen (§ 11b SGB II): 
100 Euro

Verbleibender Verdienst:
350 Euro

-------------------------------

20% von 350 Euro:
70 Euro

Anzurechnendes Einkommen:
280 Euro

-------------------------------

Es bleiben:
170 Euro

-------------------------------

Kurz gesagt:

Ein Hartz IV Empfänger erhält ohne Minijob:
399 Euro

Ein Hartz IV Empfänger erhält mit Minijob:
569 Euro




Verbraucherdienst e.V. bietet für Verbraucher, Bürger ( NRW ) in seinen Buroräumen die Möglichkeit sich durch eine Fachanwältin für Sozialrecht beraten zu lassen.
Terminabsprache erwünscht unter der Telefonnummer 0201-176790 in der Zeit von Montags bis Freitag 9.00- 17.00 Uhr. Wir bitten Sie zum Termin wichtige Unterlagen wie
Bewilligungsbescheid und einen Beratungshilfeschein mit zubringen.




Montag, 13. April 2015

Hartz IV / Arbeitslosengeld II fehlerhaft?


267.000 fehlerhafte Hartz IV - Bescheide in den ersten 11 Monaten 2009.

(PM) Essen, 05.01.2012 - Dies berichtete Welt Online bereits 2010. In dem Presseartikel heißt es weiter – Zitat: „Die hohe Fehlerquote hängt offenbar mit mangelnder Qualifikation vieler Jobcenter-Mitarbeiter zusammen. Das gibt sogar ein Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit zu“ – Zitat Ende.
Quelle: Hartz IV Bescheide sind häufig fehlerhaft | DIE WELT

Dies berichtete Verbraucherdienst e.V. Essen bereits am 05.01.2012 in einer Pressemitteilung zu Hartz IV/ (und) Alg II. Der Verein für Verbraucherschutz unterstützt seitdem auch bei Antragstellung, Fragen oder Problemen mit ALGII/Hartz IV Bescheiden. Natürlich auch noch heute, denn das Thema ist immer noch aktuell.

Sie haben Fragen? Wir haben die Antworten


Es entstehen weiterhin etliche Fragen zum Thema Hartz IV zu unterschiedlichsten Sachverhalten. Hier eine kleine Liste von Beispielen, die wir bereits erfolgreich beraten konnten.

Beispiel 1 (ALG II)

Ein Ehemann wird arbeitslos. Alg I reicht nicht für den Lebensunterhalt.
Worauf besteht ein Anspruch gegenüber dem Jobcenter?
Welche Informationen kann das Jobcenter vom Hilfebedürftigen verlangen?

Beispiel 2 (ALG II)

Der Ehemann findet einen 450 Euro Job.
Wie viel Geld darf er von diesem Verdienst behalten?
Wer verrechnet den Mehrbetrag: Arbeitsamt und/oder Jobcenter?
Können Fahrtkosten geltend gemacht werden, und wenn ja, in welcher Höhe und unter welchen Umständen?

Beispiel 3 (ALG II)

Die Ehefrau findet einen 450 Euro Job.
Was darf sie behalten?
Wer verrechnet wie viel? Stichwort: Bedarfsgemeinschaft

Beispiel 4 (ALG II)

Kind erhält Lehrstelle. Zusätzliche Einnahme zu Beispiel 2 / 3).
Wie viel Geld wird von der Ausbildungsvergütung des Kindes verrechnet? 
Wie verhält es sich mit entstehenden Kosten durch die Ausbildung?


Bei Problemen und Fragen zu diesen und anderen Sachverhalten rund um Hartz IV steht Verbrauchern nun eine „Offene Beratungsstunde“ mit Frau Rechtsanwältin Lensker-Watermann beim Verbraucherdienst e.V. zur Verfügung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unsere Beratungstage nur für Mitglieder aus Nordrhein-Westfalen gelten.


Verbraucherdienst e.V. bietet für Verbraucher, Bürger ( NRW ) in seinen Buroräumen die Möglichkeit sich durch eine Fachanwältin für Sozialrecht beraten zu lassen.
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Donnerstag, 22. November 2012

Schulgeld fuer Schulbedarf Pauschale 100,00 € 2012 / 2013



Zu Beginn des neuen Schuljahres und des 2. Halbjahres können die Bezieher von Alg2 für Kinder bis 25 Jahre gemäß § 28 Abs. 3 SGB II ein Schulbedarfspaket beanspruchen.

Dies sind jeweils zum
01.08. eines Jahres                 70,00 €       und zum
01.02. eines Jahres weitere     30,00 €       somit
insgesamt                             100,00 €       je Schuljahr

Die Pauschale kann unter Vorlage einer Schulbescheinigung für Schüler/Schülerinnen, die keinen Anspruch auf Ausbildungsvergütung haben, beantragt werden.

TIP für 2012/2013/2014 usw. zum Schulgeld für Schulbedarf!
> Belege für Verwendung/Schulbedarf (Hefte/Stifte, etc) aufbewahren.
> Im begründeten Einzelfall kann ein Nachweis der zweckgerechten Verwendung der 70,-€ / 30,-€ verlangt werden.

Weitere Anträge sind möglich für
> Schulfahrten, § 28 Abs. 2 SGB II,
> Schülerbeförderung, § 28 Abs. 4 SGB II,
> Lernförderung, § 28 Abs. 5 SGB II,
> gemeinschaftliche Mittagsverpflegung, § 28 Abs. 6 SGB II und
> Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (z.B. Vereinsbeitrag), 28 Abs. 7 SGB II.

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Mittwoch, 25. Juli 2012

Mietobergrenze in Essen angehoben

Das JobCenter Essen hat zum 1. Juli 2012  als Umsetzung der Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 16.05.2012 (Az: B 4 AS 109/11 R) die Mietobergrenzen (Wohnungsgröße + Miete) angeblich „angehoben“.

Tatsächlich ist der „angemessene Netto-Mietzins“ (€ / m²) um bis zu 0,22 €/m² gesenkt worden. Hierbei wurde gemäß dem BSG  (Bundessozialgericht) die Wohnungsgröße für einen1-Personenhaushalt von 45 m² auf 50 m² (2 Personen = 60 m², usw.) angehoben, aber gleichzeitig der Quadratmeterpreis gesenkt.

Die „Anpassung“ der Miethöhe erfolgte zum 1. Juli 2012. Laut Gerichtsentscheid gilt die zum Falldatum gültige Regelung des Bundeslandes. In Essen / NRW kann dies im begründeten Einzelfall Rückwirkung bis zum 01.01.2010 bedeuten.

Vergleichen Sie die Nettokaltmieten für Essen in der Übersicht:
(Stand 24.07.2012 / Quelle: JobCenter Essen)
Personen
m²/alt
m²/neu
€/alt
€/neu
€/m²/alt
€/m²/neu
€/m²/Diff.
     1
   45
   50
217,50
230,50
  4,83
  4,61
- 0,22
     2
   60
   65
282,75
299,65
  4,71
  4,61
- 0,10
     3
   75
   80
348,00
368,80
  4,64
  4,61
- 0,03
     4
   90
   95
413,25
437,95
  4,59
  4,61
+ 0,02
     5
  105  
  110
478,50
507,10
  4,56
  4,61
+ 0,05

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Donnerstag, 19. Juli 2012

Hartz 4 Wohnraumgrösse Essen

Was ist eine angemessene Wohnungsgrösse / Wohnfläche für Bezieher von Hart4 / Alg.2 ? Ist die Wohnung zu groß oder zu teuer, kann das Jobcenter Beziehern von Hartz4 einen Umzug in eine Wohnung angemessener Grösse nahe legen. Die Vorgaben für Wohnflächen bei Bezug von Hartz 4 – Leistungen sind allerdings unterschiedlich.

Hartz 4-Regelungen begrenzen die Angemessenheit einer Wohnung entweder hinsichtlich der Miethöhe, oder der Wohnfläche und unter Berücksichtigung der im Haushalt lebenden Personen. Für 1-Personen-Haushalte galten zum Beispiel 45qm Wohnungfläche bisher als angemessen.

Durch ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts vom Mai 2012 wurde die Wohnungsgösse nun auf 50qm angehoben. 50qm Wohnfläche für einen 1-Personen-Haushalt gelten somit für Hartz4-Bezieher und einem 1-Personen-Haushalt als angemessen. (Bundessozialgericht vom 16. Mai 2012 – B 4 AS 109/11R -)

Ab dem 01.01.2010 gelten für NRW (anderen Orts evtl. abweichende Vorschriften) die Werte der No. 8.2 der Wohnraumschutzbestimmungen des Landes NRW auch für Alg-2-Bezieher.

Konkret heisst dies für
- 1-Personen-Haushalt sind 50qm Wohnraum und für einen
- 2-Personen-Haushalt sind 65qm Wohnfläche angemessen.

Offen blieb, ob 4,75 €/qm abstrakt angemessen sind oder nicht. Zur Klärung dieser Frage gab das BSG (Bundessozialgericht) den Fall an das Landessozialgericht (LSG) NRW zurück. Orientierungsmaßstab werden hierbei die vom BSG (Bundessozialgericht) aufgestellten „Anforderungen“ sein.
         
Für die Stadt Essen geht man zum Beispiel von 4,83 €/qm aus. Damit erhöht sich in Essen die angemessene Nettokaltmiete von 217,35 € auf 241,50 €. Eventuell kann dies in offenen Fällen auch rückwirkend  ab 01.01.2010 gelten, da nach dem BSG die „im streitigen Zeitraum gültigen Bestimmungen“ maßgeblich sind.

Passssend zum Thema
Hartz4 - JobCenter Essen senkt Mietzinssätze

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Montag, 16. Juli 2012

Hartz 4 und 400 Euro Job


Wie viel Geld habe ich übrig wenn ich einen 400 Euro Minijob habe und 374 Euro Hartz 4 beziehe? Diese Frage stellen sich Empfänger von Hartz 4 im Internet und Jobcenter häufig. Hier eine Übersicht nach aktuellem Stand vom 12.07.2012

Der Arbeitgeber zahlt bis 400 € brutto = netto und zusätzlich eine Pauschale für Krankenkasse, Steuern, usw. an die Mini-Job-Zentrale bei der Knappschaft.
Bis 100 € Zusatzverdienst sind immer frei. 

Tipp: Jeden Job, auch wenn nur einmalig 100,- € oder weniger verdient werden, immer beim JobCenter angeben. !! Kostet nichts, spart aber jede Menge Ärger !!

Bei 400 € Zusatzverdienst bleiben also die ersten 100 € frei.
Von dem Rest (400 € ./. 100 € ), also 300 € darf man 20% behalten.
Alles andere verrechnet das JobCenter auf seine Leistungen.

Beispiel: 
Verdienst       400,00 €
Freibetrag      100,00 €
Rest              300,00 € davon
20%                60,00 € weiterer Freibetrag

Es bleiben also    100 €
20% von 300         60 €
--------------------------------
                          160 €
(240 € verrechnet das JobCenter)


Im Überblick der finanzielle Unterschied:

Hartz 4 mit MiniJob           
Regelsatz         374 €*      
+ Mini-Job        400 €                   
                       774 €
./.Verrechnung 240 €
------------------------------------
Einkommen   534 €       


Hartz 4 ohne Mini-Job
Regelsatz        374 €*
Einkommen   374 €


Welche Kosten werden bei Bewerbungen vom JobCenter übernommen?

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