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Donnerstag, 20. September 2012

400 Euro Job und Unterhalt für Kind bei Hartz 4

Mutter lebt mit einem Kind. Vater ist getrennt und lebt von Hartz IV.

Er will für sein Kind den Mindestunterhalt zahlen.

Nach der Düsseldorfer Tabelle wären das in der 1. Altersstufe
317,- €  -  ½ Kindergeld (92,- €) = 225,- € Zahlbetrag.

Nun findet Vater einen 400,- € Job.

Hiervon will er die 225,- € für sein Kind zahlen.
Die restlichen 175,- € soll das Jobcenter auf den Hartz 4 - Regelsatz anrechnen.

Das Jobcenter sagte nein.
Es wollte erst die 400,- € als Einkommen verrechnen.
Vom Rest könne der Vater den Unterhalt zahlen.

Das Bundessozialgericht gab im Urteil vom 09.11.2010  – Az: B 4 AS 78/10 dem Vater recht.

Auch wenn der Unterhalt nicht vom Gericht oder Jugendamt festgesetzt ist (nur gesetzlicher Unterhalt), darf der Unterhalt vorab vom Einkommen abgezogen werden.
Erst dann kommt das Jobcenter zum Zuge.


Rechenbeispiele dazu (ohne Kosten der Unterkunft):

So rechnete Jobcenter:
Vom Verdienst 400,- € wird der Freibetrag von 160,- € abgezogen.
Die 240,- € werden auf den Regelsatz von 374,- € angerechnet.
Es bleiben 134,- € für den Vater übrig.
Zusammen mit dem Verdienst hat er dann 400,- € + 134,- € = 534,- €.

Davon zahlt der Vater den Kindesunterhalt von 225,-€.
Es bleibt ein Rest von 309,- € für ihn übrig.
Ø                 Vater               309,-
Ø                 Kind                 225,- €
Ø                 Jobcenter        240,-
                Summe             774,-         


So rechnet das Bundessozialgericht:
Der Vater zahlt von den 400,- € den Kindesunterhalt von 225,- €.

Es bleiben 175,- €. Die darf das Jobcenter als Einkommen verrechnen.
Also 175,- €  - 115,- € = 60,- € Anrechnungsbetrag.

Regelsatz 374,- € - 60,- € Anrechnungsbetrag = 314, - € Überweisungsbetrag für Vater.
Zuzüglich Verdienst von 175,- € ergeben sich 489,- €.
Ø                 Vater                 489,- €
Ø                 Kind                   225,- €
Ø                Jobcenter            60,- €
           Summe              774,- €

Verbraucherdienst e.V. bietet für Verbraucher, Bürger ( NRW ) in seinen Buroräumen die Möglichkeit sich durch eine Fachanwältin für Sozialrecht beraten zu lassen.
Terminabsprache erwünscht unter der Telefonnummer 0201-176790 in der Zeit von Montags bis Freitag 9.00- 17.00 Uhr. Wir bitten Sie zum Termin wichtige Unterlagen wie
Bewilligungsbescheid und einen Beratungshilfeschein mit zubringen.


Montag, 16. Juli 2012

Hartz 4 und 400 Euro Job


Wie viel Geld habe ich übrig wenn ich einen 400 Euro Minijob habe und 374 Euro Hartz 4 beziehe? Diese Frage stellen sich Empfänger von Hartz 4 im Internet und Jobcenter häufig. Hier eine Übersicht nach aktuellem Stand vom 12.07.2012

Der Arbeitgeber zahlt bis 400 € brutto = netto und zusätzlich eine Pauschale für Krankenkasse, Steuern, usw. an die Mini-Job-Zentrale bei der Knappschaft.
Bis 100 € Zusatzverdienst sind immer frei. 

Tipp: Jeden Job, auch wenn nur einmalig 100,- € oder weniger verdient werden, immer beim JobCenter angeben. !! Kostet nichts, spart aber jede Menge Ärger !!

Bei 400 € Zusatzverdienst bleiben also die ersten 100 € frei.
Von dem Rest (400 € ./. 100 € ), also 300 € darf man 20% behalten.
Alles andere verrechnet das JobCenter auf seine Leistungen.

Beispiel: 
Verdienst       400,00 €
Freibetrag      100,00 €
Rest              300,00 € davon
20%                60,00 € weiterer Freibetrag

Es bleiben also    100 €
20% von 300         60 €
--------------------------------
                          160 €
(240 € verrechnet das JobCenter)


Im Überblick der finanzielle Unterschied:

Hartz 4 mit MiniJob           
Regelsatz         374 €*      
+ Mini-Job        400 €                   
                       774 €
./.Verrechnung 240 €
------------------------------------
Einkommen   534 €       


Hartz 4 ohne Mini-Job
Regelsatz        374 €*
Einkommen   374 €


Welche Kosten werden bei Bewerbungen vom JobCenter übernommen?

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