Mittwoch, 25. Juli 2012

Mietobergrenze in Essen angehoben

Das JobCenter Essen hat zum 1. Juli 2012  als Umsetzung der Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 16.05.2012 (Az: B 4 AS 109/11 R) die Mietobergrenzen (Wohnungsgröße + Miete) angeblich „angehoben“.

Tatsächlich ist der „angemessene Netto-Mietzins“ (€ / m²) um bis zu 0,22 €/m² gesenkt worden. Hierbei wurde gemäß dem BSG  (Bundessozialgericht) die Wohnungsgröße für einen1-Personenhaushalt von 45 m² auf 50 m² (2 Personen = 60 m², usw.) angehoben, aber gleichzeitig der Quadratmeterpreis gesenkt.

Die „Anpassung“ der Miethöhe erfolgte zum 1. Juli 2012. Laut Gerichtsentscheid gilt die zum Falldatum gültige Regelung des Bundeslandes. In Essen / NRW kann dies im begründeten Einzelfall Rückwirkung bis zum 01.01.2010 bedeuten.

Vergleichen Sie die Nettokaltmieten für Essen in der Übersicht:
(Stand 24.07.2012 / Quelle: JobCenter Essen)
Personen
m²/alt
m²/neu
€/alt
€/neu
€/m²/alt
€/m²/neu
€/m²/Diff.
     1
   45
   50
217,50
230,50
  4,83
  4,61
- 0,22
     2
   60
   65
282,75
299,65
  4,71
  4,61
- 0,10
     3
   75
   80
348,00
368,80
  4,64
  4,61
- 0,03
     4
   90
   95
413,25
437,95
  4,59
  4,61
+ 0,02
     5
  105  
  110
478,50
507,10
  4,56
  4,61
+ 0,05

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Donnerstag, 19. Juli 2012

Hartz 4 Wohnraumgrösse Essen

Was ist eine angemessene Wohnungsgrösse / Wohnfläche für Bezieher von Hart4 / Alg.2 ? Ist die Wohnung zu groß oder zu teuer, kann das Jobcenter Beziehern von Hartz4 einen Umzug in eine Wohnung angemessener Grösse nahe legen. Die Vorgaben für Wohnflächen bei Bezug von Hartz 4 – Leistungen sind allerdings unterschiedlich.

Hartz 4-Regelungen begrenzen die Angemessenheit einer Wohnung entweder hinsichtlich der Miethöhe, oder der Wohnfläche und unter Berücksichtigung der im Haushalt lebenden Personen. Für 1-Personen-Haushalte galten zum Beispiel 45qm Wohnungfläche bisher als angemessen.

Durch ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts vom Mai 2012 wurde die Wohnungsgösse nun auf 50qm angehoben. 50qm Wohnfläche für einen 1-Personen-Haushalt gelten somit für Hartz4-Bezieher und einem 1-Personen-Haushalt als angemessen. (Bundessozialgericht vom 16. Mai 2012 – B 4 AS 109/11R -)

Ab dem 01.01.2010 gelten für NRW (anderen Orts evtl. abweichende Vorschriften) die Werte der No. 8.2 der Wohnraumschutzbestimmungen des Landes NRW auch für Alg-2-Bezieher.

Konkret heisst dies für
- 1-Personen-Haushalt sind 50qm Wohnraum und für einen
- 2-Personen-Haushalt sind 65qm Wohnfläche angemessen.

Offen blieb, ob 4,75 €/qm abstrakt angemessen sind oder nicht. Zur Klärung dieser Frage gab das BSG (Bundessozialgericht) den Fall an das Landessozialgericht (LSG) NRW zurück. Orientierungsmaßstab werden hierbei die vom BSG (Bundessozialgericht) aufgestellten „Anforderungen“ sein.
         
Für die Stadt Essen geht man zum Beispiel von 4,83 €/qm aus. Damit erhöht sich in Essen die angemessene Nettokaltmiete von 217,35 € auf 241,50 €. Eventuell kann dies in offenen Fällen auch rückwirkend  ab 01.01.2010 gelten, da nach dem BSG die „im streitigen Zeitraum gültigen Bestimmungen“ maßgeblich sind.

Passssend zum Thema
Hartz4 - JobCenter Essen senkt Mietzinssätze

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Montag, 16. Juli 2012

400 Euro-Job und Kostenerstattung bei Hartz4

Zur Erinnerung: Arbeitgeber zahlt zwischen 1,- bis max. 400,- Euro monatlich brutto = netto und eine Pauschale für Sozialversicherungsabgaben an die Mini-Job-Zentrale. Es geht also um den klassischen 400-Euro-Job im Rahmen von Hartz 4.

Welche Kosten werden im Rahmen von Bewerbungen vom JobCenter erstattet?

1. Bewerbungskosten (z.B. Porto/ Kopierkosten)
Grundsätzlich sind max. 260 Euro / Jahr erstattungsfähig, wobei je nachgewiesener schriftlicher Bewerbungsunterlage 5 Euro erstattungsfähig sind.

2. Reisekosten (z.B. Vorstellungsgespräch/ Eignungstest)
Kosten für Anfahrten zu Vorstellungsgesprächen usw. werden vom JobCenter nicht erstattet im Rahmen eines MiniJob auf 400 Euro-Basis. Anders verhält es sich bei Bewerbungen um einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz.

3. Fahrtkosten
Fahrtkosten für die Wege zum und vom Arbeitsplatz sind in Höhe von 15,33 Euro pauschal in einem Freibetrag enthalten. Als Freibetrag gelten 100,- Euro, es erfolgt keine weitere Erstattung für Fahrtkosten.

4. (Sonstige) Werbungskosten
Hierzu zählen beispielsweise Beiträge für private Versicherungen oder Riester-Rente. Auch hier steht wie bei den Fahrtkosten eine Pauschale von 30 Euro zur verfügung im Rahmen des gesamtfreibetrags von 100,- Euro. Weitere erstattungsfähige Beträge stehen nicht zur Verfügung.

Hinweis: Manche Jobcenter weisen die 30 Euro als Einzelposition im Bescheid aus. Entsprechend geringer erscheint dann mit nur 70 Euro der Gesamtfreibetrag. 

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Hartz 4 und 400 Euro Job


Wie viel Geld habe ich übrig wenn ich einen 400 Euro Minijob habe und 374 Euro Hartz 4 beziehe? Diese Frage stellen sich Empfänger von Hartz 4 im Internet und Jobcenter häufig. Hier eine Übersicht nach aktuellem Stand vom 12.07.2012

Der Arbeitgeber zahlt bis 400 € brutto = netto und zusätzlich eine Pauschale für Krankenkasse, Steuern, usw. an die Mini-Job-Zentrale bei der Knappschaft.
Bis 100 € Zusatzverdienst sind immer frei. 

Tipp: Jeden Job, auch wenn nur einmalig 100,- € oder weniger verdient werden, immer beim JobCenter angeben. !! Kostet nichts, spart aber jede Menge Ärger !!

Bei 400 € Zusatzverdienst bleiben also die ersten 100 € frei.
Von dem Rest (400 € ./. 100 € ), also 300 € darf man 20% behalten.
Alles andere verrechnet das JobCenter auf seine Leistungen.

Beispiel: 
Verdienst       400,00 €
Freibetrag      100,00 €
Rest              300,00 € davon
20%                60,00 € weiterer Freibetrag

Es bleiben also    100 €
20% von 300         60 €
--------------------------------
                          160 €
(240 € verrechnet das JobCenter)


Im Überblick der finanzielle Unterschied:

Hartz 4 mit MiniJob           
Regelsatz         374 €*      
+ Mini-Job        400 €                   
                       774 €
./.Verrechnung 240 €
------------------------------------
Einkommen   534 €       


Hartz 4 ohne Mini-Job
Regelsatz        374 €*
Einkommen   374 €


Welche Kosten werden bei Bewerbungen vom JobCenter übernommen?

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