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Freitag, 17. April 2015

Hartz IV: Welche Wohnungsgröße ist angemessen?

Ist die Wohnung zu groß? Oder gar zu klein? Hartz IV Empfänger stehen oft auf dem Schlauch, wenn es um die Bestimmung einer angemessenen Wohnungsgröße geht. Das zuständige Jobcenter kann Beziehern von Hartz IV sicherlich Auskunft erteilen, doch sind die Regelungen von Ort zu Ort unterschiedlich.

Das Jobcenter berechnet die angemessene Wohnungsgröße für einen Bezieher von Hartz IV anhand der Höhe der Miete und der verfügbaren Quadratmeter der Wohnung. Es wird berücksichtigt, wie viele Personen in diesem Haushalt leben. Bislang galten für einen 1-Personen-Haushalt 45 Quadratmeter als angemessen.

Wie viele Quadratmeter stehen mir zu?


Durch ein Urteil des Bundessozialgerichts (Bundessozialgericht vom 16. Mai 2012 – B 4 AS 109/11R) wurde die Größe für Hartz IV Empfänger auf 50 Quadratmeter erweitert. Für jede weitere Person, die in der Wohnung lebt, kommen 15 Quadratmeter hinzu. Das bedeutet, dass für einen 2-Personen-Haushalt 65 Quadratmeter angemessen wären.

Offen geblieben ist im konkreten Fall, ob 4,75 €/qm abstrakt angemessen sind oder nicht. Zur Klärung dieser Frage gab das BSG (Bundessozialgericht) den Fall an das Landessozialgericht (LSG) NRW zurück. Orientierungsmaßstab werden hierbei die vom BSG aufgestellten „Anforderungen“ sein.

Hilfreich ist es, sich vorher bei dem jeweiligen Sozialleistungsträger über die angemessenen Kosten der Unterkunft zu informieren.


Verbraucherdienst e.V. bietet für Verbraucher, Bürger ( NRW ) in seinen Buroräumen die Möglichkeit sich durch eine Fachanwältin für Sozialrecht beraten zu lassen.
Terminabsprache erwünscht unter der Telefonnummer 0201-176790 in der Zeit von Montags bis Freitag 9.00- 17.00 Uhr. Wir bitten Sie zum Termin wichtige Unterlagen wie
Bewilligungsbescheid und einen Beratungshilfeschein mit zubringen.




Donnerstag, 19. Juli 2012

Hartz 4 Wohnraumgrösse Essen

Was ist eine angemessene Wohnungsgrösse / Wohnfläche für Bezieher von Hart4 / Alg.2 ? Ist die Wohnung zu groß oder zu teuer, kann das Jobcenter Beziehern von Hartz4 einen Umzug in eine Wohnung angemessener Grösse nahe legen. Die Vorgaben für Wohnflächen bei Bezug von Hartz 4 – Leistungen sind allerdings unterschiedlich.

Hartz 4-Regelungen begrenzen die Angemessenheit einer Wohnung entweder hinsichtlich der Miethöhe, oder der Wohnfläche und unter Berücksichtigung der im Haushalt lebenden Personen. Für 1-Personen-Haushalte galten zum Beispiel 45qm Wohnungfläche bisher als angemessen.

Durch ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts vom Mai 2012 wurde die Wohnungsgösse nun auf 50qm angehoben. 50qm Wohnfläche für einen 1-Personen-Haushalt gelten somit für Hartz4-Bezieher und einem 1-Personen-Haushalt als angemessen. (Bundessozialgericht vom 16. Mai 2012 – B 4 AS 109/11R -)

Ab dem 01.01.2010 gelten für NRW (anderen Orts evtl. abweichende Vorschriften) die Werte der No. 8.2 der Wohnraumschutzbestimmungen des Landes NRW auch für Alg-2-Bezieher.

Konkret heisst dies für
- 1-Personen-Haushalt sind 50qm Wohnraum und für einen
- 2-Personen-Haushalt sind 65qm Wohnfläche angemessen.

Offen blieb, ob 4,75 €/qm abstrakt angemessen sind oder nicht. Zur Klärung dieser Frage gab das BSG (Bundessozialgericht) den Fall an das Landessozialgericht (LSG) NRW zurück. Orientierungsmaßstab werden hierbei die vom BSG (Bundessozialgericht) aufgestellten „Anforderungen“ sein.
         
Für die Stadt Essen geht man zum Beispiel von 4,83 €/qm aus. Damit erhöht sich in Essen die angemessene Nettokaltmiete von 217,35 € auf 241,50 €. Eventuell kann dies in offenen Fällen auch rückwirkend  ab 01.01.2010 gelten, da nach dem BSG die „im streitigen Zeitraum gültigen Bestimmungen“ maßgeblich sind.

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Hartz4 - JobCenter Essen senkt Mietzinssätze

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