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Donnerstag, 19. Juli 2012

Hartz 4 Wohnraumgrösse Essen

Was ist eine angemessene Wohnungsgrösse / Wohnfläche für Bezieher von Hart4 / Alg.2 ? Ist die Wohnung zu groß oder zu teuer, kann das Jobcenter Beziehern von Hartz4 einen Umzug in eine Wohnung angemessener Grösse nahe legen. Die Vorgaben für Wohnflächen bei Bezug von Hartz 4 – Leistungen sind allerdings unterschiedlich.

Hartz 4-Regelungen begrenzen die Angemessenheit einer Wohnung entweder hinsichtlich der Miethöhe, oder der Wohnfläche und unter Berücksichtigung der im Haushalt lebenden Personen. Für 1-Personen-Haushalte galten zum Beispiel 45qm Wohnungfläche bisher als angemessen.

Durch ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts vom Mai 2012 wurde die Wohnungsgösse nun auf 50qm angehoben. 50qm Wohnfläche für einen 1-Personen-Haushalt gelten somit für Hartz4-Bezieher und einem 1-Personen-Haushalt als angemessen. (Bundessozialgericht vom 16. Mai 2012 – B 4 AS 109/11R -)

Ab dem 01.01.2010 gelten für NRW (anderen Orts evtl. abweichende Vorschriften) die Werte der No. 8.2 der Wohnraumschutzbestimmungen des Landes NRW auch für Alg-2-Bezieher.

Konkret heisst dies für
- 1-Personen-Haushalt sind 50qm Wohnraum und für einen
- 2-Personen-Haushalt sind 65qm Wohnfläche angemessen.

Offen blieb, ob 4,75 €/qm abstrakt angemessen sind oder nicht. Zur Klärung dieser Frage gab das BSG (Bundessozialgericht) den Fall an das Landessozialgericht (LSG) NRW zurück. Orientierungsmaßstab werden hierbei die vom BSG (Bundessozialgericht) aufgestellten „Anforderungen“ sein.
         
Für die Stadt Essen geht man zum Beispiel von 4,83 €/qm aus. Damit erhöht sich in Essen die angemessene Nettokaltmiete von 217,35 € auf 241,50 €. Eventuell kann dies in offenen Fällen auch rückwirkend  ab 01.01.2010 gelten, da nach dem BSG die „im streitigen Zeitraum gültigen Bestimmungen“ maßgeblich sind.

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