Montag, 13. April 2015

Hartz IV / Arbeitslosengeld II fehlerhaft?


267.000 fehlerhafte Hartz IV - Bescheide in den ersten 11 Monaten 2009.

(PM) Essen, 05.01.2012 - Dies berichtete Welt Online bereits 2010. In dem Presseartikel heißt es weiter – Zitat: „Die hohe Fehlerquote hängt offenbar mit mangelnder Qualifikation vieler Jobcenter-Mitarbeiter zusammen. Das gibt sogar ein Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit zu“ – Zitat Ende.
Quelle: Hartz IV Bescheide sind häufig fehlerhaft | DIE WELT

Dies berichtete Verbraucherdienst e.V. Essen bereits am 05.01.2012 in einer Pressemitteilung zu Hartz IV/ (und) Alg II. Der Verein für Verbraucherschutz unterstützt seitdem auch bei Antragstellung, Fragen oder Problemen mit ALGII/Hartz IV Bescheiden. Natürlich auch noch heute, denn das Thema ist immer noch aktuell.

Sie haben Fragen? Wir haben die Antworten


Es entstehen weiterhin etliche Fragen zum Thema Hartz IV zu unterschiedlichsten Sachverhalten. Hier eine kleine Liste von Beispielen, die wir bereits erfolgreich beraten konnten.

Beispiel 1 (ALG II)

Ein Ehemann wird arbeitslos. Alg I reicht nicht für den Lebensunterhalt.
Worauf besteht ein Anspruch gegenüber dem Jobcenter?
Welche Informationen kann das Jobcenter vom Hilfebedürftigen verlangen?

Beispiel 2 (ALG II)

Der Ehemann findet einen 450 Euro Job.
Wie viel Geld darf er von diesem Verdienst behalten?
Wer verrechnet den Mehrbetrag: Arbeitsamt und/oder Jobcenter?
Können Fahrtkosten geltend gemacht werden, und wenn ja, in welcher Höhe und unter welchen Umständen?

Beispiel 3 (ALG II)

Die Ehefrau findet einen 450 Euro Job.
Was darf sie behalten?
Wer verrechnet wie viel? Stichwort: Bedarfsgemeinschaft

Beispiel 4 (ALG II)

Kind erhält Lehrstelle. Zusätzliche Einnahme zu Beispiel 2 / 3).
Wie viel Geld wird von der Ausbildungsvergütung des Kindes verrechnet? 
Wie verhält es sich mit entstehenden Kosten durch die Ausbildung?


Bei Problemen und Fragen zu diesen und anderen Sachverhalten rund um Hartz IV steht Verbrauchern nun eine „Offene Beratungsstunde“ mit Frau Rechtsanwältin Lensker-Watermann beim Verbraucherdienst e.V. zur Verfügung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unsere Beratungstage nur für Mitglieder aus Nordrhein-Westfalen gelten.


Verbraucherdienst e.V. bietet für Verbraucher, Bürger ( NRW ) in seinen Buroräumen die Möglichkeit sich durch eine Fachanwältin für Sozialrecht beraten zu lassen.
Terminabsprache erwünscht unter der Telefonnummer 0201-176790 in der Zeit von Montags bis Freitag 9.00- 17.00 Uhr. Wir bitten Sie zum Termin wichtige Unterlagen wie
Bewilligungsbescheid und einen Beratungshilfeschein mit zubringen.







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