Zu
Beginn des neuen Schuljahres und des 2. Halbjahres können die Bezieher von Alg2
für Kinder bis 25 Jahre gemäß § 28 Abs. 3 SGB II ein Schulbedarfspaket
beanspruchen.
Dies
sind jeweils zum
01.08. eines Jahres 70,00 € und zum
01.02.
eines Jahres weitere 30,00 € somit
insgesamt 100,00 € je Schuljahr
Die
Pauschale kann unter Vorlage einer Schulbescheinigung für Schüler/Schülerinnen, die
keinen Anspruch auf Ausbildungsvergütung haben, beantragt werden.
TIP
für 2012/2013/2014 usw. zum Schulgeld für Schulbedarf!
> Belege für Verwendung/Schulbedarf
(Hefte/Stifte, etc) aufbewahren.
>
Im begründeten Einzelfall kann ein Nachweis der zweckgerechten Verwendung der 70,-€ / 30,-€ verlangt werden.
Weitere
Anträge sind möglich für
> Schulfahrten, § 28 Abs. 2 SGB II,
> Schülerbeförderung, § 28 Abs. 4 SGB
II,
> Lernförderung, § 28 Abs. 5 SGB II,
> gemeinschaftliche
Mittagsverpflegung, § 28 Abs. 6 SGB II und
> Teilhabe am
sozialen und kulturellen Leben (z.B. Vereinsbeitrag), 28 Abs. 7 SGB II.Verbraucherdienst e.V. bietet für Verbraucher, Bürger ( NRW ) in seinen Buroräumen die Möglichkeit sich durch eine Fachanwältin für Sozialrecht beraten zu lassen.
Terminabsprache erwünscht unter der Telefonnummer 0201-176790 in der Zeit von Montags bis Freitag 9.00- 17.00 Uhr. Wir bitten Sie zum Termin wichtige Unterlagen wie
Bewilligungsbescheid und einen Beratungshilfeschein mit zubringen.
Aktive Hilfe bei
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Jobcenter - Hartz 4 - Alg
Jobcenter - Hartz 4 - Alg
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Terminvereinbarungen
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08.00 bis 17.00 Uhr
Verbraucherdienst e.V. Essen
Info-Telefon 0201 176790
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