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Donnerstag, 22. November 2012

Schulgeld fuer Schulbedarf Pauschale 100,00 € 2012 / 2013



Zu Beginn des neuen Schuljahres und des 2. Halbjahres können die Bezieher von Alg2 für Kinder bis 25 Jahre gemäß § 28 Abs. 3 SGB II ein Schulbedarfspaket beanspruchen.

Dies sind jeweils zum
01.08. eines Jahres                 70,00 €       und zum
01.02. eines Jahres weitere     30,00 €       somit
insgesamt                             100,00 €       je Schuljahr

Die Pauschale kann unter Vorlage einer Schulbescheinigung für Schüler/Schülerinnen, die keinen Anspruch auf Ausbildungsvergütung haben, beantragt werden.

TIP für 2012/2013/2014 usw. zum Schulgeld für Schulbedarf!
> Belege für Verwendung/Schulbedarf (Hefte/Stifte, etc) aufbewahren.
> Im begründeten Einzelfall kann ein Nachweis der zweckgerechten Verwendung der 70,-€ / 30,-€ verlangt werden.

Weitere Anträge sind möglich für
> Schulfahrten, § 28 Abs. 2 SGB II,
> Schülerbeförderung, § 28 Abs. 4 SGB II,
> Lernförderung, § 28 Abs. 5 SGB II,
> gemeinschaftliche Mittagsverpflegung, § 28 Abs. 6 SGB II und
> Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (z.B. Vereinsbeitrag), 28 Abs. 7 SGB II.

Verbraucherdienst e.V. bietet für Verbraucher, Bürger ( NRW ) in seinen Buroräumen die Möglichkeit sich durch eine Fachanwältin für Sozialrecht beraten zu lassen.
Terminabsprache erwünscht unter der Telefonnummer 0201-176790 in der Zeit von Montags bis Freitag 9.00- 17.00 Uhr. Wir bitten Sie zum Termin wichtige Unterlagen wie
Bewilligungsbescheid und einen Beratungshilfeschein mit zubringen.



Aktive Hilfe bei Fragen zu
Jobcenter - Hartz 4 - Alg

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Terminvereinbarungen

Montag bis Freitag 
08.00 bis 17.00 Uhr
Verbraucherdienst e.V. Essen

Info-Telefon 0201 176790
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