Donnerstag, 13. September 2012

Keine Unterhaltszahlung aber Anrechnung vom Jobcenter!?



Die Situation: Frau lebt mit ihren Kindern von Alg 2/Hartz IV. Der Mann muß für die Kinder Unterhalt
zahlen gemäß Urteil oder Jugendamt. Er zahlt aber nicht oder nicht alles. 

Das Jobcenter zieht trotzdem der Mutter jeden Monat den vollen Unterhaltsbetrag – wie im Urteil oder vom Jugendamt festgelegt – als Einkommen ab. Es wird also der Unterhalt angerechnet. Darf es aber nicht.
            
Abziehen als Einkommen darf das Jobcenter nur den jeden Monat tatsächlich gezahlten Unterhalt.
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 23.04.2009, L 5 AS 81/07 
Eine Revision beim BSG hatte das LSG nicht erlaubt. 
Das Jobcenter hatte trotzdem Rechtsmittel eingelegt. 

Wurde am 28.08.2009 vom BSG durch Beschluß – Az B 14 AS 71/09R – nicht zugelassen.) 

Beispiel:  
Mann muß lt. Gerichts-Vergleich für 2 Kinder zusammen 400,- €/mtl. zahlen.
Er zahlt im Juli 200,- €, im August 0,- € und im September 450,- €. 
Das Jobcenter zieht aber jeden Monat die 400,- € ab. >>>Falsch!!!

Im Juli darf es abziehen 200,- €, im Juli nichts und im September 450,- €.

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Mittwoch, 25. Juli 2012

Mietobergrenze in Essen angehoben

Das JobCenter Essen hat zum 1. Juli 2012  als Umsetzung der Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 16.05.2012 (Az: B 4 AS 109/11 R) die Mietobergrenzen (Wohnungsgröße + Miete) angeblich „angehoben“.

Tatsächlich ist der „angemessene Netto-Mietzins“ (€ / m²) um bis zu 0,22 €/m² gesenkt worden. Hierbei wurde gemäß dem BSG  (Bundessozialgericht) die Wohnungsgröße für einen1-Personenhaushalt von 45 m² auf 50 m² (2 Personen = 60 m², usw.) angehoben, aber gleichzeitig der Quadratmeterpreis gesenkt.

Die „Anpassung“ der Miethöhe erfolgte zum 1. Juli 2012. Laut Gerichtsentscheid gilt die zum Falldatum gültige Regelung des Bundeslandes. In Essen / NRW kann dies im begründeten Einzelfall Rückwirkung bis zum 01.01.2010 bedeuten.

Vergleichen Sie die Nettokaltmieten für Essen in der Übersicht:
(Stand 24.07.2012 / Quelle: JobCenter Essen)
Personen
m²/alt
m²/neu
€/alt
€/neu
€/m²/alt
€/m²/neu
€/m²/Diff.
     1
   45
   50
217,50
230,50
  4,83
  4,61
- 0,22
     2
   60
   65
282,75
299,65
  4,71
  4,61
- 0,10
     3
   75
   80
348,00
368,80
  4,64
  4,61
- 0,03
     4
   90
   95
413,25
437,95
  4,59
  4,61
+ 0,02
     5
  105  
  110
478,50
507,10
  4,56
  4,61
+ 0,05

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Donnerstag, 19. Juli 2012

Hartz 4 Wohnraumgrösse Essen

Was ist eine angemessene Wohnungsgrösse / Wohnfläche für Bezieher von Hart4 / Alg.2 ? Ist die Wohnung zu groß oder zu teuer, kann das Jobcenter Beziehern von Hartz4 einen Umzug in eine Wohnung angemessener Grösse nahe legen. Die Vorgaben für Wohnflächen bei Bezug von Hartz 4 – Leistungen sind allerdings unterschiedlich.

Hartz 4-Regelungen begrenzen die Angemessenheit einer Wohnung entweder hinsichtlich der Miethöhe, oder der Wohnfläche und unter Berücksichtigung der im Haushalt lebenden Personen. Für 1-Personen-Haushalte galten zum Beispiel 45qm Wohnungfläche bisher als angemessen.

Durch ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts vom Mai 2012 wurde die Wohnungsgösse nun auf 50qm angehoben. 50qm Wohnfläche für einen 1-Personen-Haushalt gelten somit für Hartz4-Bezieher und einem 1-Personen-Haushalt als angemessen. (Bundessozialgericht vom 16. Mai 2012 – B 4 AS 109/11R -)

Ab dem 01.01.2010 gelten für NRW (anderen Orts evtl. abweichende Vorschriften) die Werte der No. 8.2 der Wohnraumschutzbestimmungen des Landes NRW auch für Alg-2-Bezieher.

Konkret heisst dies für
- 1-Personen-Haushalt sind 50qm Wohnraum und für einen
- 2-Personen-Haushalt sind 65qm Wohnfläche angemessen.

Offen blieb, ob 4,75 €/qm abstrakt angemessen sind oder nicht. Zur Klärung dieser Frage gab das BSG (Bundessozialgericht) den Fall an das Landessozialgericht (LSG) NRW zurück. Orientierungsmaßstab werden hierbei die vom BSG (Bundessozialgericht) aufgestellten „Anforderungen“ sein.
         
Für die Stadt Essen geht man zum Beispiel von 4,83 €/qm aus. Damit erhöht sich in Essen die angemessene Nettokaltmiete von 217,35 € auf 241,50 €. Eventuell kann dies in offenen Fällen auch rückwirkend  ab 01.01.2010 gelten, da nach dem BSG die „im streitigen Zeitraum gültigen Bestimmungen“ maßgeblich sind.

Passssend zum Thema
Hartz4 - JobCenter Essen senkt Mietzinssätze

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