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Donnerstag, 13. September 2012

Keine Unterhaltszahlung aber Anrechnung vom Jobcenter!?



Die Situation: Frau lebt mit ihren Kindern von Alg 2/Hartz IV. Der Mann muß für die Kinder Unterhalt
zahlen gemäß Urteil oder Jugendamt. Er zahlt aber nicht oder nicht alles. 

Das Jobcenter zieht trotzdem der Mutter jeden Monat den vollen Unterhaltsbetrag – wie im Urteil oder vom Jugendamt festgelegt – als Einkommen ab. Es wird also der Unterhalt angerechnet. Darf es aber nicht.
            
Abziehen als Einkommen darf das Jobcenter nur den jeden Monat tatsächlich gezahlten Unterhalt.
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 23.04.2009, L 5 AS 81/07 
Eine Revision beim BSG hatte das LSG nicht erlaubt. 
Das Jobcenter hatte trotzdem Rechtsmittel eingelegt. 

Wurde am 28.08.2009 vom BSG durch Beschluß – Az B 14 AS 71/09R – nicht zugelassen.) 

Beispiel:  
Mann muß lt. Gerichts-Vergleich für 2 Kinder zusammen 400,- €/mtl. zahlen.
Er zahlt im Juli 200,- €, im August 0,- € und im September 450,- €. 
Das Jobcenter zieht aber jeden Monat die 400,- € ab. >>>Falsch!!!

Im Juli darf es abziehen 200,- €, im Juli nichts und im September 450,- €.

Verbraucherdienst e.V. bietet für Verbraucher, Bürger ( NRW ) in seinen Buroräumen die Möglichkeit sich durch eine Fachanwältin für Sozialrecht beraten zu lassen.
Terminabsprache erwünscht unter der Telefonnummer 0201-176790 in der Zeit von Montags bis Freitag 9.00- 17.00 Uhr. Wir bitten Sie zum Termin wichtige Unterlagen wie
Bewilligungsbescheid und einen Beratungshilfeschein mit zubringen.



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Jobcenter - Hartz 4 - ALG 
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