Montag, 13. April 2015

Hartz IV / Arbeitslosengeld II fehlerhaft?


267.000 fehlerhafte Hartz IV - Bescheide in den ersten 11 Monaten 2009.

(PM) Essen, 05.01.2012 - Dies berichtete Welt Online bereits 2010. In dem Presseartikel heißt es weiter – Zitat: „Die hohe Fehlerquote hängt offenbar mit mangelnder Qualifikation vieler Jobcenter-Mitarbeiter zusammen. Das gibt sogar ein Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit zu“ – Zitat Ende.
Quelle: Hartz IV Bescheide sind häufig fehlerhaft | DIE WELT

Dies berichtete Verbraucherdienst e.V. Essen bereits am 05.01.2012 in einer Pressemitteilung zu Hartz IV/ (und) Alg II. Der Verein für Verbraucherschutz unterstützt seitdem auch bei Antragstellung, Fragen oder Problemen mit ALGII/Hartz IV Bescheiden. Natürlich auch noch heute, denn das Thema ist immer noch aktuell.

Sie haben Fragen? Wir haben die Antworten


Es entstehen weiterhin etliche Fragen zum Thema Hartz IV zu unterschiedlichsten Sachverhalten. Hier eine kleine Liste von Beispielen, die wir bereits erfolgreich beraten konnten.

Beispiel 1 (ALG II)

Ein Ehemann wird arbeitslos. Alg I reicht nicht für den Lebensunterhalt.
Worauf besteht ein Anspruch gegenüber dem Jobcenter?
Welche Informationen kann das Jobcenter vom Hilfebedürftigen verlangen?

Beispiel 2 (ALG II)

Der Ehemann findet einen 450 Euro Job.
Wie viel Geld darf er von diesem Verdienst behalten?
Wer verrechnet den Mehrbetrag: Arbeitsamt und/oder Jobcenter?
Können Fahrtkosten geltend gemacht werden, und wenn ja, in welcher Höhe und unter welchen Umständen?

Beispiel 3 (ALG II)

Die Ehefrau findet einen 450 Euro Job.
Was darf sie behalten?
Wer verrechnet wie viel? Stichwort: Bedarfsgemeinschaft

Beispiel 4 (ALG II)

Kind erhält Lehrstelle. Zusätzliche Einnahme zu Beispiel 2 / 3).
Wie viel Geld wird von der Ausbildungsvergütung des Kindes verrechnet? 
Wie verhält es sich mit entstehenden Kosten durch die Ausbildung?


Bei Problemen und Fragen zu diesen und anderen Sachverhalten rund um Hartz IV steht Verbrauchern nun eine „Offene Beratungsstunde“ mit Frau Rechtsanwältin Lensker-Watermann beim Verbraucherdienst e.V. zur Verfügung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unsere Beratungstage nur für Mitglieder aus Nordrhein-Westfalen gelten.


Verbraucherdienst e.V. bietet für Verbraucher, Bürger ( NRW ) in seinen Buroräumen die Möglichkeit sich durch eine Fachanwältin für Sozialrecht beraten zu lassen.
Terminabsprache erwünscht unter der Telefonnummer 0201-176790 in der Zeit von Montags bis Freitag 9.00- 17.00 Uhr. Wir bitten Sie zum Termin wichtige Unterlagen wie
Bewilligungsbescheid und einen Beratungshilfeschein mit zubringen.







Freitag, 10. April 2015

Unterhaltsvorschuss berechnen mit BAB-Rechner


Ein Auszubildender mit eigener Wohnung benötigt eine Berufsausbildungsbeihilfe und gegebenenfalls ergänzend eine Aufstockung durch Hartz IV. Die Bundesagentur für Arbeit und/oder Jobcenter verweisen in so einem Fall ganz oder teilweise auf Unterhalt seitens der Eltern.

Die Erteilung einer Auskunft dauert lange, die Berechnung dieser ist eventuell fehlerhaft und muss nicht selten erneut durchgeführt werden – und das alles unter Zeitdruck. Die Bearbeitung für einen Unterhaltsvorschuss schleppt sich hin. Mangels finanzieller Unterstützung ist die gesamte Ausbildung gefährdet.

Unter den Voraussetzungen des § 72 SGB III ist recht kurzfristig ein Vorschuss – auch laufend – auf Basis der Berufsausbildungsförderung (BAB) zu beantragen.

Wo gibt es Hilfe und Informationen?

Ob bei den Eltern „etwas zu holen ist“ und/oder richtig gerechnet worden ist, wird auf die Agentur für Arbeit auferlegt. Diese müssen sich eigenmächtig um eine Rückzahlung durch die Eltern kümmern.

Erste Informationen erhält man via Google unter dem Stichwort Berufsausbildungsförderung, am besten in Zusammenhang mit der Bundesanstalt für Arbeit.

Mit einem sogenannten BAB-Rechner kann man zügig und unkompliziert berechnen, ob ein Anspruch auf einen Unterhaltsvorschuss besteht. Mittels weniger Klicks werden ggf. vorhandene Ansprüche recht einfach und zuverlässig festgestellt. Hier geht es direkt zum BAB-Rechner für Unterhaltsvorschuss:    



Verbraucherdienst e.V. bietet für Verbraucher, Bürger ( NRW ) in seinen Buroräumen die Möglichkeit sich durch eine Fachanwältin für Sozialrecht beraten zu lassen.
Terminabsprache erwünscht unter der Telefonnummer 0201-176790 in der Zeit von Montags bis Freitag 9.00- 17.00 Uhr. Wir bitten Sie zum Termin wichtige Unterlagen wie
Bewilligungsbescheid und einen Beratungshilfeschein mit zubringen.





Donnerstag, 9. April 2015

Jobcenter und Heizkostenabrechnung 2015

Nach dem Jahreswechsel steht die Heizkostenabrechnung 2014 ins Haus. Aufgrund der steten Energiepreiserhöhungen in den vergangenen Jahren scheint für viele Hartz IV Empfänger der Ärger vorprogrammiert.

Sollte eine Nachzahlung für das vorhergehende Jahr fällig sein, ist es möglich, eine Übernahme der Kosten beim zuständigen Jobcenter anzufordern. Verbunden damit fallen Stichworte wie:

  • Energieberatung
  • Angemessener Jahresverbrauch
  • Heizkostenspiegel
  • Grenzwert
  • Mangelhaftes Sparverhalten

Heizkostenspiegel gruppieren den Energieverbrauch in drei Stufen: niedrig, mittel und erhöht. Alles, was darüber liegt, ist zu hoch.

Heizkosten: Welcher Verbrauch ist angemessen?

Jobcenter neigen teilweise dazu, den Höchstbetrag der Stufe „mittel“ als höchst möglichen und somit angemessenen Verbrauch anzusehen. Auf dieser Basis wird versucht, Bedürftigen die Mehrkosten anzulasten.

Die uns unterstützende Frau Rechtsanwältin Lensker-Watermann ist auf den Bereich Sozialrecht spezialisiert. Sie berät unsere Mitglieder gerne in allen Anfragen rund um das Thema Sozialrecht und Heizkostenübernahme. Bitte zeigen Sie Verständnis dafür, dass unsere Beratungsangebote Sozial- und Arbeitsrecht auf Nordrhein-Westfalen begrenzt ist.


Verbraucherdienst e.V. bietet für Verbraucher, Bürger ( NRW ) in seinen Buroräumen die Möglichkeit sich durch eine Fachanwältin für Sozialrecht beraten zu lassen.
Terminabsprache erwünscht unter der Telefonnummer 0201-176790 in der Zeit von Montags bis Freitag 9.00- 17.00 Uhr. Wir bitten Sie zum Termin wichtige Unterlagen wie
Bewilligungsbescheid und einen Beratungshilfeschein mit zubringen.