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Donnerstag, 9. April 2015

Jobcenter und Heizkostenabrechnung 2015

Nach dem Jahreswechsel steht die Heizkostenabrechnung 2014 ins Haus. Aufgrund der steten Energiepreiserhöhungen in den vergangenen Jahren scheint für viele Hartz IV Empfänger der Ärger vorprogrammiert.

Sollte eine Nachzahlung für das vorhergehende Jahr fällig sein, ist es möglich, eine Übernahme der Kosten beim zuständigen Jobcenter anzufordern. Verbunden damit fallen Stichworte wie:

  • Energieberatung
  • Angemessener Jahresverbrauch
  • Heizkostenspiegel
  • Grenzwert
  • Mangelhaftes Sparverhalten

Heizkostenspiegel gruppieren den Energieverbrauch in drei Stufen: niedrig, mittel und erhöht. Alles, was darüber liegt, ist zu hoch.

Heizkosten: Welcher Verbrauch ist angemessen?

Jobcenter neigen teilweise dazu, den Höchstbetrag der Stufe „mittel“ als höchst möglichen und somit angemessenen Verbrauch anzusehen. Auf dieser Basis wird versucht, Bedürftigen die Mehrkosten anzulasten.

Die uns unterstützende Frau Rechtsanwältin Lensker-Watermann ist auf den Bereich Sozialrecht spezialisiert. Sie berät unsere Mitglieder gerne in allen Anfragen rund um das Thema Sozialrecht und Heizkostenübernahme. Bitte zeigen Sie Verständnis dafür, dass unsere Beratungsangebote Sozial- und Arbeitsrecht auf Nordrhein-Westfalen begrenzt ist.


Verbraucherdienst e.V. bietet für Verbraucher, Bürger ( NRW ) in seinen Buroräumen die Möglichkeit sich durch eine Fachanwältin für Sozialrecht beraten zu lassen.
Terminabsprache erwünscht unter der Telefonnummer 0201-176790 in der Zeit von Montags bis Freitag 9.00- 17.00 Uhr. Wir bitten Sie zum Termin wichtige Unterlagen wie
Bewilligungsbescheid und einen Beratungshilfeschein mit zubringen.