Nach dem Jahreswechsel
steht die Heizkostenabrechnung 2014 ins Haus. Aufgrund der steten
Energiepreiserhöhungen in den vergangenen Jahren scheint für viele Hartz IV
Empfänger der Ärger vorprogrammiert.
Sollte eine
Nachzahlung für das vorhergehende Jahr fällig sein, ist es möglich, eine
Übernahme der Kosten beim zuständigen Jobcenter anzufordern. Verbunden damit
fallen Stichworte wie:
- Energieberatung
- Angemessener Jahresverbrauch
- Heizkostenspiegel
- Grenzwert
- Mangelhaftes Sparverhalten
Heizkostenspiegel
gruppieren den Energieverbrauch in drei Stufen: niedrig, mittel und erhöht.
Alles, was darüber liegt, ist zu hoch.
Heizkosten:
Welcher Verbrauch ist angemessen?
Jobcenter neigen
teilweise dazu, den Höchstbetrag der Stufe „mittel“ als höchst möglichen und
somit angemessenen Verbrauch anzusehen. Auf dieser Basis wird versucht,
Bedürftigen die Mehrkosten anzulasten.
Die uns unterstützende
Frau Rechtsanwältin Lensker-Watermann ist auf den Bereich Sozialrecht spezialisiert.
Sie berät unsere Mitglieder gerne in allen Anfragen rund um das Thema
Sozialrecht und Heizkostenübernahme. Bitte zeigen Sie Verständnis dafür, dass
unsere Beratungsangebote Sozial- und Arbeitsrecht auf Nordrhein-Westfalen
begrenzt ist.
Verbraucherdienst e.V. bietet für Verbraucher, Bürger ( NRW ) in seinen Buroräumen die Möglichkeit sich durch eine Fachanwältin für Sozialrecht beraten zu lassen.
Terminabsprache erwünscht unter der Telefonnummer 0201-176790 in der Zeit von Montags bis Freitag 9.00- 17.00 Uhr. Wir bitten Sie zum Termin wichtige Unterlagen wie
Bewilligungsbescheid und einen Beratungshilfeschein mit zubringen.