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Freitag, 10. April 2015

Unterhaltsvorschuss berechnen mit BAB-Rechner


Ein Auszubildender mit eigener Wohnung benötigt eine Berufsausbildungsbeihilfe und gegebenenfalls ergänzend eine Aufstockung durch Hartz IV. Die Bundesagentur für Arbeit und/oder Jobcenter verweisen in so einem Fall ganz oder teilweise auf Unterhalt seitens der Eltern.

Die Erteilung einer Auskunft dauert lange, die Berechnung dieser ist eventuell fehlerhaft und muss nicht selten erneut durchgeführt werden – und das alles unter Zeitdruck. Die Bearbeitung für einen Unterhaltsvorschuss schleppt sich hin. Mangels finanzieller Unterstützung ist die gesamte Ausbildung gefährdet.

Unter den Voraussetzungen des § 72 SGB III ist recht kurzfristig ein Vorschuss – auch laufend – auf Basis der Berufsausbildungsförderung (BAB) zu beantragen.

Wo gibt es Hilfe und Informationen?

Ob bei den Eltern „etwas zu holen ist“ und/oder richtig gerechnet worden ist, wird auf die Agentur für Arbeit auferlegt. Diese müssen sich eigenmächtig um eine Rückzahlung durch die Eltern kümmern.

Erste Informationen erhält man via Google unter dem Stichwort Berufsausbildungsförderung, am besten in Zusammenhang mit der Bundesanstalt für Arbeit.

Mit einem sogenannten BAB-Rechner kann man zügig und unkompliziert berechnen, ob ein Anspruch auf einen Unterhaltsvorschuss besteht. Mittels weniger Klicks werden ggf. vorhandene Ansprüche recht einfach und zuverlässig festgestellt. Hier geht es direkt zum BAB-Rechner für Unterhaltsvorschuss:    



Verbraucherdienst e.V. bietet für Verbraucher, Bürger ( NRW ) in seinen Buroräumen die Möglichkeit sich durch eine Fachanwältin für Sozialrecht beraten zu lassen.
Terminabsprache erwünscht unter der Telefonnummer 0201-176790 in der Zeit von Montags bis Freitag 9.00- 17.00 Uhr. Wir bitten Sie zum Termin wichtige Unterlagen wie
Bewilligungsbescheid und einen Beratungshilfeschein mit zubringen.