Ein Auszubildender mit
eigener Wohnung benötigt eine Berufsausbildungsbeihilfe und gegebenenfalls
ergänzend eine Aufstockung durch Hartz IV. Die Bundesagentur für Arbeit und/oder Jobcenter
verweisen in so einem Fall ganz oder teilweise auf Unterhalt seitens der
Eltern.
Die Erteilung einer
Auskunft dauert lange, die Berechnung dieser ist eventuell fehlerhaft und muss
nicht selten erneut durchgeführt werden – und das alles unter Zeitdruck. Die
Bearbeitung für einen Unterhaltsvorschuss schleppt sich hin. Mangels
finanzieller Unterstützung ist die gesamte Ausbildung gefährdet.
Unter den
Voraussetzungen des § 72 SGB III ist recht kurzfristig ein Vorschuss – auch
laufend – auf Basis der Berufsausbildungsförderung (BAB) zu beantragen.
Wo gibt es
Hilfe und Informationen?
Ob bei den Eltern
„etwas zu holen ist“ und/oder richtig gerechnet worden ist, wird auf die
Agentur für Arbeit auferlegt. Diese müssen sich eigenmächtig um eine
Rückzahlung durch die Eltern kümmern.
Erste Informationen
erhält man via Google unter dem Stichwort Berufsausbildungsförderung, am besten
in Zusammenhang mit der Bundesanstalt für Arbeit.
Mit einem sogenannten
BAB-Rechner kann man zügig und unkompliziert berechnen, ob ein Anspruch auf
einen Unterhaltsvorschuss besteht. Mittels weniger Klicks werden ggf.
vorhandene Ansprüche recht einfach und zuverlässig festgestellt. Hier geht es
direkt zum BAB-Rechner für Unterhaltsvorschuss:
Verbraucherdienst e.V. bietet für Verbraucher, Bürger ( NRW ) in seinen Buroräumen die Möglichkeit sich durch eine Fachanwältin für Sozialrecht beraten zu lassen.
Terminabsprache erwünscht unter der Telefonnummer 0201-176790 in der Zeit von Montags bis Freitag 9.00- 17.00 Uhr. Wir bitten Sie zum Termin wichtige Unterlagen wie
Bewilligungsbescheid und einen Beratungshilfeschein mit zubringen.