Um etwas Licht ins Dunkel zu bringen, soll an dieser Stelle übersichtlich und anschaulich der mögliche und maximale Verdienst dargestellt werden.
Vorab ist zu sagen, dass man jeden Job unbedingt beim Jobcenter angeben sollte. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen einmaligen Verdienst von 100 Euro (oder weniger) handelt oder eine zeitlich begrenzte Beschäftigung. Eine Meldung jeglicher Jobs bewahrt einem vor jeder Menge Ärger.
Wie viel Geld bleibt mir?
Der Arbeitgeber zahlt bis zu 450 Euro brutto und zusätzlich eine Pauschale für Krankenkasse, Steuern usw. an die Minijob-Zentrale bei der Knappschaft. Bis zu 100 Euro Zusatzverdienst bleiben immer frei. Von dem Rest (sprich 450 Euro abzüglich 100 Euro) darf man 20% behalten.
Alles andere verrechnet das Jobcenter auf seine Leistungen.
Zur besseren Übersicht ein weiteres Beispiel:
Verdienst (450-Euro-Job):
450 Euro
Freibetrag Erwerbseinkommen (§ 11b SGB II):
Freibetrag Erwerbseinkommen (§ 11b SGB II):
100 Euro
Verbleibender Verdienst:
Verbleibender Verdienst:
350 Euro
-------------------------------
20% von 350 Euro:
-------------------------------
20% von 350 Euro:
70 Euro
Anzurechnendes Einkommen:
Anzurechnendes Einkommen:
280 Euro
-------------------------------
Es bleiben:
-------------------------------
Es bleiben:
170 Euro
-------------------------------
Kurz gesagt:
Ein Hartz IV Empfänger erhält ohne Minijob:
-------------------------------
Kurz gesagt:
Ein Hartz IV Empfänger erhält ohne Minijob:
399 Euro
Ein Hartz IV Empfänger erhält mit Minijob:
Ein Hartz IV Empfänger erhält mit Minijob:
569 Euro
Verbraucherdienst e.V. bietet für Verbraucher, Bürger ( NRW ) in seinen Buroräumen die Möglichkeit sich durch eine Fachanwältin für Sozialrecht beraten zu lassen.
Terminabsprache erwünscht unter der Telefonnummer 0201-176790 in der Zeit von Montags bis Freitag 9.00- 17.00 Uhr. Wir bitten Sie zum Termin wichtige Unterlagen wie
Bewilligungsbescheid und einen Beratungshilfeschein mit zubringen.
Verbraucherdienst e.V. bietet für Verbraucher, Bürger ( NRW ) in seinen Buroräumen die Möglichkeit sich durch eine Fachanwältin für Sozialrecht beraten zu lassen.
Terminabsprache erwünscht unter der Telefonnummer 0201-176790 in der Zeit von Montags bis Freitag 9.00- 17.00 Uhr. Wir bitten Sie zum Termin wichtige Unterlagen wie
Bewilligungsbescheid und einen Beratungshilfeschein mit zubringen.