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Montag, 22. Oktober 2012

Hartz 4 Regelsaetze ab 2013

Ab 01.01.2013 werden die Regelsätze für Hartz4 - Empfänger angehoben. Ausgehend vom Eckregelsatz staffelt sich die Erhöhung des Regelsatzes unterschiedlich, abhängig von im Haushalt lebenden Personen, im Haushalt lebenden Kindern und deren Alter.

Eine tabellarische Übersicht der ab 01.01.2013 gültigen Regelsätze



Hartz I:      Regelsätze

    2012
Erhöhung um
  01.01.2013
Alleinstehende
Alleinerziehende
ECKREGELSATZ

                 374,00 €

 
  8,00 €


382,00 €
Partner  in einer
Bedarfsgemeinschaft

337,00 €

  8,00 €

345,00 €
18 – 24jährige im Haushalt
der Eltern     oder
ohne Zustimmung des
Jobcenter umgezogen


299,00 €


  7,00 €


306,00 €
14 – 14jährige in einer
Bedarfsgemeinschaft
287,00 €
  2,00 €
289,00 €
6 – 13jährige
251,00 €
  4,00 €
255,00 €
Unter 6 Jahren
219,00 €
  5,00 €
224,00 €

Verbraucherdienst e.V. bietet für Verbraucher, Bürger ( NRW ) in seinen Buroräumen die Möglichkeit sich durch eine Fachanwältin für Sozialrecht beraten zu lassen.
Terminabsprache erwünscht unter der Telefonnummer 0201-176790 in der Zeit von Montags bis Freitag 9.00- 17.00 Uhr. Wir bitten Sie zum Termin wichtige Unterlagen wie
Bewilligungsbescheid und einen Beratungshilfeschein mit zubringen.



Aktive Hilfe bei Fragen zu
Jobcenter - Hartz 4 - Alg
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Terminvereinbarungen
Montag bis Freitag 
08.00 bis 17.00 Uhr
Verbraucherdienst e.V. Essen
Info-Telefon 0201 176790
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