Der Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung erfolgt häufig auf Anraten des Hausarztes. Das Anerkennungsverfahren wird meist mit der Hilfe der Ärzte, Umfeld, Gewerkschaften oder ähnlicher Unterstützung durchlaufen. In der Regel fehlt es daher an ausreichender Sachbekenntnis zum Verfahrensgang. Dadurch kommt es schnell zu Komplikationen.
Beratung vor der Antragstellung
Wichtig: Es empfiehlt sich aufgrund der genannten Gründe eine fachkompetente Beratung VOR der Antragstellung zur Feststellung des Grades der Behinderung.
Verbraucherdienst bietet in seinen Räumlichkeiten Beratungsstunden für Sozialrecht an.Die fachkundige Beratung wird dabei von Rechtsanwältin Lensker-Watermann, Fachanwältin für Sozialrecht, durchgeführt. Insbesondere werden Angelegenheiten aus den Bereichen Hartz IV, Schwerbehinderung und Erwerbsminderungsrente betreut.
Bitte beachten Sie: Unsere Beratungsangebote Sozial- und Arbeitsrecht sind auf Nordrhein-Westfalen begrenzt. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Verbraucherdienst e.V. bietet für Verbraucher, Bürger ( NRW ) in seinen Buroräumen die Möglichkeit sich durch eine Fachanwältin für Sozialrecht beraten zu lassen.
Terminabsprache erwünscht unter der Telefonnummer 0201-176790 in der Zeit von Montags bis Freitag 9.00- 17.00 Uhr. Wir bitten Sie zum Termin wichtige Unterlagen wie
Bewilligungsbescheid und einen Beratungshilfeschein mit zubringen.