Montag, 10. August 2015

Hartz IV News - aktuelle Neuigkeiten

Immer mehr Menschen in Deutschland bekommen Grundsicherung
Eine Grundsicherung können Menschen im Rentenalter bekommen, darüber hinaus aber auch jüngere Erwachsene, deren Erwerbsfähigkeit kontant niedrig angesiedelt ist. Der aktuelle Bedarf (März 2015) im Durchschnitt 758 EUR brutto im Monat. Jedoch bleibt meist nur ein Betrag von 460 EUR Netto, weil das Einkommen teilweise abgezogen wird. Der Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Ulrich Schneider sagt: "Es rollt eine Lawine der Altersarmut auf uns" ... "In den nächsten 10 bis 15 Jahren werden immer mehr Menschen ohne hinreichende Rentenansprüche das Rentenalter erreichen."

Quelle: http://www.stern.de/politik/deutschland/mehr-menschen-brauchen-grundsicherung-6373146.html

Landeserziehungsgeld darf nicht auf Hartz IV angerechnet werden
Das zuständige Gericht gab einer Familie recht, die gegen die Kürzung ihres Hartz-IV-Leistungsanspruchs wegen des Bezugs von Landeserziehungsgeld geklagt hatte (Az: L 9 AS 1530/12). Die Familie erhält vom Jobcenter eine Nachzahlung von ca. 350 EUR.

Quelle: http://www.focus.de/regional/erfurt/soziales-gericht-landeserziehungsgeld-nicht-auf-hartz-iv-anrechenbar_id_4863770.html

Zeitarbeiter werden häufiger arbeitslos als andere Beschäftigte
Etwa zehn Prozent aller neuen Arbeitslosen waren zuvor in der Zeitarbeitsbranche. Da die Gehälter in der Branche niedriger sind, ist auch die Höhe des Arbeitslosengelds bei ehemaligen Zeitarbeitnehmern deutlich niedriger als von Personen, die aus anderen Branchen in den Leistungsbezug wechseln.

Quelle: http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/wirtschaft_nt/article144437102/Nahles-will-Leiharbeit-auch-ueber-18-Monate-hinaus-zulassen.html

Hartz IV Bezieher müssen Heizkosten weiterhin selbst zahlen Die Linke/UWG ist mit ihrem Vorschlag gescheitert, die aktuelle Heizkostenpauschale für Empfänger von ALGII / Hartz IV zu erhöhen. Sven Hause (SPD/ALC) sagte: „Man darf nicht pauschal zu unwirtschaftlichem Verhalten aufrufen.“ Schon jetzt würden die Ausgaben im sozialen Bereich alle Rahmen sprengen.

Quelle: http://www.mz-web.de/aschersleben/antrag-der-fraktion-die-linke-uwg-gescheitert-hartz-iv-empfaenger-muessen-heizkosten-weiter-selbst-zahlen,20640874,31304848.html

Verbraucherdienst e.V. bietet für Verbraucher, Bürger ( NRW ) in seinen Buroräumen die Möglichkeit sich durch eine Fachanwältin für Sozialrecht beraten zu lassen.
Terminabsprache erwünscht unter der Telefonnummer 0201-176790 in der Zeit von Montags bis Freitag 9.00- 17.00 Uhr. Wir bitten Sie zum Termin wichtige Unterlagen wie
Bewilligungsbescheid und einen Beratungshilfeschein mit zubringen.


Montag, 3. August 2015

Hartz IV News - aktuelle Neuigkeiten

Was die Statistik verbirgt

Wird bei den offiziellen Zahlen der Bundesarbeitsagentur geschummelt? Verschiedene Faktoren spielen bei der Arbeitslosenquote eine nicht unerhebliche Rolle. Verordnungen, Weisungen an die Mitarbeiter und nicht zuletzt die Einwirkung durch die Kommunen - ist die Statistik noch aussagekräftig? Und vor allem - sinken die Arbeitslosenzahlen tatsächlich?

Quelle:
http://www.mdr.de/nachrichten/arbeitslosigkeit-statistik-wahrheit100.html

Zahl der Aufstocker nimmt zu

Trotz der Einführung des Mindestlohns steigt die Zahl der Geringerverdiener, die auf zusätzliche Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind. Es werden immer mehr "Aufstocker", obwohl die ursprüngliche Absicht war, die Anzahl durch den Mindestlohn (8,50 EUR pro Stunde) schrumpfen zu lassen.

Quelle:
http://www.rp-online.de/wirtschaft/hartz-iv-zahl-der-aufstocker-nimmt-zu-aid-1.5276944

Jobcenter muss Babybettwäsche zum Wechseln zahlen 

Hartz-IV-Empfängerinnen haben Anspruch auf eine zweite Garnitur Babybettwäsche für ihr Kleinkind. Das zuständige Jobcenter schlug vor, verunreinigte Bettwäsche mit einer zusätzlichen Decke abzudecken. Das reicht nicht aus. Die Kosten für einen zweiten Satz müssen vom Jobcenter müsse die Kosten dafür übernehmen, entschied das Sozialgericht Heilbronn.

Quelle:
http://www.ruhrnachrichten.de/nachrichten/wirtschaft/finanztipps/Hartz-IV-Anspruch-auf-Wechselbettwaesche-fuers-Baby;art377,2778262

Verbraucherdienst e.V. bietet für Verbraucher, Bürger ( NRW ) in seinen Buroräumen die Möglichkeit sich durch eine Fachanwältin für Sozialrecht beraten zu lassen.
Terminabsprache erwünscht unter der Telefonnummer 0201-176790 in der Zeit von Montags bis Freitag 9.00- 17.00 Uhr. Wir bitten Sie zum Termin wichtige Unterlagen wie
Bewilligungsbescheid und einen Beratungshilfeschein mit zubringen.


Dienstag, 19. Mai 2015

Serie Regelbedarf | Härtefälle und Sonderbedarf


In der Serie „Regelbedarf“ beantwortet der Verbraucherdienst e.V. gängige Fragen zu den Themen Hartz IV und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes.

Im abschließenden Beitrag zum Serie „Regelbedarf“ geht um den sogenannten Sonderbedarf. Eine andere Umschreibung dafür wäre „Mehrbedarf im Härtefall“. Ein Sonderbedarf kommt in Fragen, wenn wiederkehrende und dauerhafte Kosten entstehen, die nicht durch die üblichen Hartz IV / ALG II Leistungen gedeckt werden. Folgende Fragen klären wir in den folgenden Zeilen:


  • Was ist ein Sonderbedarf und wie kommt er zustande? 
  • Welche Kosten werden bei einem Härtefall abgedeckt? 
  • Wer hat Anspruch auf Sonderbedarf? 
  • Unter welchen Bedingungen ist von einem Härtefall die Rede? 

Sonderbedarf – welche Kosten gedeckt werden


Zusätzlich zum Regel- und Mehrbedarf sind Zahlungen möglich, wenn eine atypische Lebenssituation gegeben ist. Das könnten zum Beispiel Kosten für eine feste Putzhilfe sein, die von einem Menschen mit Behinderung benötigt wird. In diesem Fall müsste die Voraussetzung gelten, dass die Kosten dafür nicht innerhalb des SGB XII erstattet werden.
Auch werden Kosten für die Pflege und Hygiene(Zahnersatz, Sehhilfen) übernommen, sofern sie aus gesundheitlichen Gründen benötigt werden. Da ist jedoch ein ärztlicher Nachweis erforderlich. Wie an den beiden Beispielen zu erkennen ist: eine atypische Lebenslage ist somit ein Zustand, der wiederkehrend bzw. dauerhaft ist und nicht vom üblichen Regelbedarf gedeckt wird. Nicht übernommen werden somit die Anschaffung von Winterkleidung oder gar eine Waschmaschine.

Mögliche Kostenübernahme bei Nachhilfeunterricht und Umgangsrecht


Des Weiteren werden mittels Härtefallregelung in Einzelfällen auch die Kosten für Nachhilfeunterricht erstattet. Dies ist möglich, sofern es kein kostenloses Angebot an den ansässigen Schulen gibt. Damit sozial benachteiligte Kinder, die unter erhöhtem Leistungsdruck stehen könnten, auch auf entsprechende Möglichkeiten zurück greifen können, wird eine solche Leistung im Einzelfall übernommen.

Hartz IV / ALG II Empfänger stehen häufig unter großen gesellschaftlichen Druck. Noch komplizierter wird die Situation, wenn es um das Thema Umgangsrecht geht. Getrennt lebende Elternteile haben oft Probleme, das Umgangsrecht mit dem Nachwuchs wahrzunehmen. Auch hier ist es im Einzelfall möglich, die Kosten für Anreisen und Übernachtungen übernehmen zu lassen. Die Fahrt- und Übernachtungskosten sollten selbstredend angemessen sein.

Einmaliger Sonderbedarf


Es gibt auch Situationen, in denen ein „einmaliger Sonderbedarf“ gegeben ist. Beispielsweise werden die Kosten für eine Erstausstattung einer Wohnung übernommen. Auch wenn das Haushaltsgeräte wie einen Kühlschrank mit einschließt: Diese Kosten werden meist als Darlehen gewährt. Ein Darlehen, dessen Höhe je nach Bedarf festgelegt wird, muss innerhalb einer Frist zurück gezahlt werden.
Unter einen „einmaligen Sonderbedarf“ zählen auch Ausstattungen und Bekleidungen bei einer Schwangerschaft und Geburt. Auch hier werden nur die Kosten für eine Erstausstattung übernommen. Als letztes Beispiel für einen solchen Sonderbedarf ist ein Zuschuss für eine mehrtägige Klassenfahrt. Da die Kinder nicht sozial benachteiligt werden sollen, werden je nachdem Teilkosten übernommen.

Welche Kosten der Sonderbedarf nicht abdeckt


Folgende Kosten werden allerdings nicht übernommen, da sie weder zwingend für die jeweilige Lebenslage erforderlich sind noch die Leistungsempfänger in irgendeiner Form benachteiligen:
  • Schulmaterialien 
  • Bekleidung/Schuhe 
  • Fahrkarten 

Diese Beispiele werden mit dem üblichen Regelsatz abgedeckt. Welche Kosten noch vom Regelsatz erfasst werden, können Sie in den Artikeln unserer Serie "Regelbedarf" nachlesen.



Verbraucherdienst e.V. bietet für Verbraucher, Bürger ( NRW ) in seinen Buroräumen die Möglichkeit sich durch eine Fachanwältin für Sozialrecht beraten zu lassen.
Terminabsprache erwünscht unter der Telefonnummer 0201-176790 in der Zeit von Montags bis Freitag 9.00- 17.00 Uhr. Wir bitten Sie zum Termin wichtige Unterlagen wie
Bewilligungsbescheid und einen Beratungshilfeschein mit zubringen.



Lesen Sie auch die anderen Artikel zum Thema Regelbedarf:
Regelsatz – was ist das?