Montag, 27. April 2015

Serie Regelbedarf | Was ist Regelbedarf und wie setzt er sich zusammen?

Serie Regelbedarf | Antworten zum Thema Hartz IV / ALG II | Sozialrecht Verbraucherdienst e.V.


In der Serie „Regelbedarf“ beantwortet der Verbraucherdienst e.V. gängige Fragen zu den Themen Hartz IV und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. In den kommenden Artikeln, die wir im Rahmen der Serie in diesem Blog veröffentlichen, werden folgenden Fragen geklärt:
  • Wer bekommt Hartz IV/ALG II und wie viel? 
  • Wer gibt mir Auskunft über meinen Anspruch? 
  • Werden die Kosten für die Unterkunft übernommen? 
  • Wird meine Stromrechnung übernommen? 
  • Wie viel Anspruch besteht, wenn ich Kinder habe? 
  • Gibt es Regelungen für Härtefälle? 

Welche Bereiche deckt der Regelbedarf ab?
Im ersten Teil der Artikelserie geht es allgemein um das Thema „Regelbedarf“, der auch als „Regelsatz“ geläufig ist. Im Grunde beschreibt der Regelbedarf die gesamten Leistungen, die einem nach dem SGB II (Sozialgesetzbuch) bei Arbeitslosigkeit zustehen.

Um seinen Alltag trotzdem finanzieren zu können, gibt es diese Form der staatlichen Unterstützung. Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (Heizung und Erzeugung von Warmwasser separat) und weitere Bereiche werden durch die Leistungen abgedeckt.

Zur besseren Übersicht gibt es die Aufschlüsselung des Regelbedarfs:

1 Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke 141,65
2 Alkoholische Getränke, Tabak und Drogen 0,00
3 Bekleidung und Schuhe 33,52
4 Wohnen, Energie und Instandhaltung 33,36
5 Innenausstattung, Haushaltsgeräte u. -Gegenstände 30,24
6 Gesundheitspflege 17,16
7 Verkehr 25,14
8 Nachrichtenübermittlungen 35,23
9 Freizeit, Unterhaltung, Kultur 44,05
10 Bildung 1,52
11 Beherbergungs- und Gaststättenleistungen 7,90
12 Andere Waren und Dienstleistungen 29,21
Summe
399,00


Wie aus der Tabelle ersichtlich ist, kommt man derzeit (Stand April 2015) auf einen Gesamtbetrag von 399,00 Euro zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Nicht darin erhalten sind beispielsweise die Stromkosten, auf die wir zu einem späteren Zeitpunkt genauer eingehen werden.

Regelsatz: Was wird zusätzlich gezahlt?

Der Regelsatz wird je Antragsteller gezahlt. Wie hoch die Summe sein wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Beispielsweise hängt es davon ab, ob der Antragsteller alleine lebt oder in einer Bedarfsgemeinschaft.

Hinzu kommen jedoch Zahlungen für die Unterkunft und eine Übernahme der Heizkosten. Diese werden jedoch nur übernommen, wenn sie sich in einem „angemessenen Rahmen“ bewegen. Dieser ist jedoch nicht einheitlich geregelt, da es von Bundesland zu Bundesland andere Bedingungen gibt. In diesem Fall empfiehlt sich immer ein Nachfragen beim zuständigen Jobcenter.

Alleinerziehende, Schwangere und Behinderte haben zusätzlich einen Anspruch auf Mehrbedarf. Dieser wird zusätzlich zum Regelsatz gezahlt und ist den Lebensumständen angepasst. Auch chronische Kranke haben einen Anspruch auf solche Zusatzleistungen. Die Höhe darf aber die eines für erwerbsfähige Leistungsberechtigte maßgebenden Regelbedarfs nicht übersteigen.


Sozialrecht | Verbraucherdienst e.V.



Verbraucherdienst e.V. bietet für Verbraucher, Bürger ( NRW ) in seinen Buroräumen die Möglichkeit sich durch eine Fachanwältin für Sozialrecht beraten zu lassen.
Terminabsprache erwünscht unter der Telefonnummer 0201-176790 in der Zeit von Montags bis Freitag 9.00- 17.00 Uhr. Wir bitten Sie zum Termin wichtige Unterlagen wie
Bewilligungsbescheid und einen Beratungshilfeschein mit zubringen.


Lesen Sie auch die anderen Artikel zum Thema Regelbedarf:
Regelbedarfsstufen

Freitag, 17. April 2015

Hartz IV: Welche Wohnungsgröße ist angemessen?

Ist die Wohnung zu groß? Oder gar zu klein? Hartz IV Empfänger stehen oft auf dem Schlauch, wenn es um die Bestimmung einer angemessenen Wohnungsgröße geht. Das zuständige Jobcenter kann Beziehern von Hartz IV sicherlich Auskunft erteilen, doch sind die Regelungen von Ort zu Ort unterschiedlich.

Das Jobcenter berechnet die angemessene Wohnungsgröße für einen Bezieher von Hartz IV anhand der Höhe der Miete und der verfügbaren Quadratmeter der Wohnung. Es wird berücksichtigt, wie viele Personen in diesem Haushalt leben. Bislang galten für einen 1-Personen-Haushalt 45 Quadratmeter als angemessen.

Wie viele Quadratmeter stehen mir zu?


Durch ein Urteil des Bundessozialgerichts (Bundessozialgericht vom 16. Mai 2012 – B 4 AS 109/11R) wurde die Größe für Hartz IV Empfänger auf 50 Quadratmeter erweitert. Für jede weitere Person, die in der Wohnung lebt, kommen 15 Quadratmeter hinzu. Das bedeutet, dass für einen 2-Personen-Haushalt 65 Quadratmeter angemessen wären.

Offen geblieben ist im konkreten Fall, ob 4,75 €/qm abstrakt angemessen sind oder nicht. Zur Klärung dieser Frage gab das BSG (Bundessozialgericht) den Fall an das Landessozialgericht (LSG) NRW zurück. Orientierungsmaßstab werden hierbei die vom BSG aufgestellten „Anforderungen“ sein.

Hilfreich ist es, sich vorher bei dem jeweiligen Sozialleistungsträger über die angemessenen Kosten der Unterkunft zu informieren.


Verbraucherdienst e.V. bietet für Verbraucher, Bürger ( NRW ) in seinen Buroräumen die Möglichkeit sich durch eine Fachanwältin für Sozialrecht beraten zu lassen.
Terminabsprache erwünscht unter der Telefonnummer 0201-176790 in der Zeit von Montags bis Freitag 9.00- 17.00 Uhr. Wir bitten Sie zum Termin wichtige Unterlagen wie
Bewilligungsbescheid und einen Beratungshilfeschein mit zubringen.




Mittwoch, 15. April 2015

Hartz IV und Minijob

Wie viel Geld bleibt mir übrig, wenn ich einen 450 Euro Minijob habe und gleichzeitig 399 Euro Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehe? Diese Frage stellen sich Hartz IV Empfänger häufig, sei es im Internet oder im zuständigen Jobcenter.

Um etwas Licht ins Dunkel zu bringen, soll an dieser Stelle übersichtlich und anschaulich der mögliche und maximale Verdienst dargestellt werden.

Vorab ist zu sagen, dass man jeden Job unbedingt beim Jobcenter angeben sollte. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen einmaligen Verdienst von 100 Euro (oder weniger) handelt oder eine zeitlich begrenzte Beschäftigung. Eine Meldung jeglicher Jobs bewahrt einem vor jeder Menge Ärger.

Wie viel Geld bleibt mir?


Der Arbeitgeber zahlt bis zu 450 Euro brutto und zusätzlich eine Pauschale für Krankenkasse, Steuern usw. an die Minijob-Zentrale bei der Knappschaft. Bis zu 100 Euro Zusatzverdienst bleiben immer frei. Von dem Rest (sprich 450 Euro abzüglich 100 Euro) darf man 20% behalten.
Alles andere verrechnet das Jobcenter auf seine Leistungen.

Zur besseren Übersicht ein weiteres Beispiel:



Verdienst (450-Euro-Job):
450 Euro

Freibetrag Erwerbseinkommen (§ 11b SGB II): 
100 Euro

Verbleibender Verdienst:
350 Euro

-------------------------------

20% von 350 Euro:
70 Euro

Anzurechnendes Einkommen:
280 Euro

-------------------------------

Es bleiben:
170 Euro

-------------------------------

Kurz gesagt:

Ein Hartz IV Empfänger erhält ohne Minijob:
399 Euro

Ein Hartz IV Empfänger erhält mit Minijob:
569 Euro




Verbraucherdienst e.V. bietet für Verbraucher, Bürger ( NRW ) in seinen Buroräumen die Möglichkeit sich durch eine Fachanwältin für Sozialrecht beraten zu lassen.
Terminabsprache erwünscht unter der Telefonnummer 0201-176790 in der Zeit von Montags bis Freitag 9.00- 17.00 Uhr. Wir bitten Sie zum Termin wichtige Unterlagen wie
Bewilligungsbescheid und einen Beratungshilfeschein mit zubringen.