Freitag, 10. April 2015

Unterhaltsvorschuss berechnen mit BAB-Rechner


Ein Auszubildender mit eigener Wohnung benötigt eine Berufsausbildungsbeihilfe und gegebenenfalls ergänzend eine Aufstockung durch Hartz IV. Die Bundesagentur für Arbeit und/oder Jobcenter verweisen in so einem Fall ganz oder teilweise auf Unterhalt seitens der Eltern.

Die Erteilung einer Auskunft dauert lange, die Berechnung dieser ist eventuell fehlerhaft und muss nicht selten erneut durchgeführt werden – und das alles unter Zeitdruck. Die Bearbeitung für einen Unterhaltsvorschuss schleppt sich hin. Mangels finanzieller Unterstützung ist die gesamte Ausbildung gefährdet.

Unter den Voraussetzungen des § 72 SGB III ist recht kurzfristig ein Vorschuss – auch laufend – auf Basis der Berufsausbildungsförderung (BAB) zu beantragen.

Wo gibt es Hilfe und Informationen?

Ob bei den Eltern „etwas zu holen ist“ und/oder richtig gerechnet worden ist, wird auf die Agentur für Arbeit auferlegt. Diese müssen sich eigenmächtig um eine Rückzahlung durch die Eltern kümmern.

Erste Informationen erhält man via Google unter dem Stichwort Berufsausbildungsförderung, am besten in Zusammenhang mit der Bundesanstalt für Arbeit.

Mit einem sogenannten BAB-Rechner kann man zügig und unkompliziert berechnen, ob ein Anspruch auf einen Unterhaltsvorschuss besteht. Mittels weniger Klicks werden ggf. vorhandene Ansprüche recht einfach und zuverlässig festgestellt. Hier geht es direkt zum BAB-Rechner für Unterhaltsvorschuss:    



Verbraucherdienst e.V. bietet für Verbraucher, Bürger ( NRW ) in seinen Buroräumen die Möglichkeit sich durch eine Fachanwältin für Sozialrecht beraten zu lassen.
Terminabsprache erwünscht unter der Telefonnummer 0201-176790 in der Zeit von Montags bis Freitag 9.00- 17.00 Uhr. Wir bitten Sie zum Termin wichtige Unterlagen wie
Bewilligungsbescheid und einen Beratungshilfeschein mit zubringen.





Donnerstag, 9. April 2015

Jobcenter und Heizkostenabrechnung 2015

Nach dem Jahreswechsel steht die Heizkostenabrechnung 2014 ins Haus. Aufgrund der steten Energiepreiserhöhungen in den vergangenen Jahren scheint für viele Hartz IV Empfänger der Ärger vorprogrammiert.

Sollte eine Nachzahlung für das vorhergehende Jahr fällig sein, ist es möglich, eine Übernahme der Kosten beim zuständigen Jobcenter anzufordern. Verbunden damit fallen Stichworte wie:

  • Energieberatung
  • Angemessener Jahresverbrauch
  • Heizkostenspiegel
  • Grenzwert
  • Mangelhaftes Sparverhalten

Heizkostenspiegel gruppieren den Energieverbrauch in drei Stufen: niedrig, mittel und erhöht. Alles, was darüber liegt, ist zu hoch.

Heizkosten: Welcher Verbrauch ist angemessen?

Jobcenter neigen teilweise dazu, den Höchstbetrag der Stufe „mittel“ als höchst möglichen und somit angemessenen Verbrauch anzusehen. Auf dieser Basis wird versucht, Bedürftigen die Mehrkosten anzulasten.

Die uns unterstützende Frau Rechtsanwältin Lensker-Watermann ist auf den Bereich Sozialrecht spezialisiert. Sie berät unsere Mitglieder gerne in allen Anfragen rund um das Thema Sozialrecht und Heizkostenübernahme. Bitte zeigen Sie Verständnis dafür, dass unsere Beratungsangebote Sozial- und Arbeitsrecht auf Nordrhein-Westfalen begrenzt ist.


Verbraucherdienst e.V. bietet für Verbraucher, Bürger ( NRW ) in seinen Buroräumen die Möglichkeit sich durch eine Fachanwältin für Sozialrecht beraten zu lassen.
Terminabsprache erwünscht unter der Telefonnummer 0201-176790 in der Zeit von Montags bis Freitag 9.00- 17.00 Uhr. Wir bitten Sie zum Termin wichtige Unterlagen wie
Bewilligungsbescheid und einen Beratungshilfeschein mit zubringen.





Mittwoch, 8. April 2015

Grad der Behinderung nicht oder zu niedrig anerkannt?

Oft werden Anträge abgelehnt bzw. der beantragte Grad der Behinderung (GdB) nur sehr begrenzt zugelassen. Stolz oder Unwissenheit der Verbraucher fördern eventuell negative Feststellungsbescheide. Für behinderte Menschen ist es demnach wichtig, dass der tatsächliche Behinderungsgrad und weitere gesundheitliche einschränkende Merkmale so fair wie möglich festgestellt werden.

Der Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung erfolgt häufig auf Anraten des Hausarztes. Das Anerkennungsverfahren wird meist mit der Hilfe der Ärzte, Umfeld, Gewerkschaften oder ähnlicher Unterstützung durchlaufen. In der Regel fehlt es daher an ausreichender Sachbekenntnis zum Verfahrensgang. Dadurch kommt es schnell zu Komplikationen.


Beratung vor der Antragstellung


Wichtig: Es empfiehlt sich aufgrund der genannten Gründe eine fachkompetente Beratung VOR der Antragstellung zur Feststellung des Grades der Behinderung.

Verbraucherdienst bietet in seinen Räumlichkeiten Beratungsstunden für Sozialrecht an.Die fachkundige Beratung wird dabei von Rechtsanwältin Lensker-Watermann, Fachanwältin für Sozialrecht, durchgeführt. Insbesondere werden Angelegenheiten aus den Bereichen Hartz IV, Schwerbehinderung und Erwerbsminderungsrente betreut.

Bitte beachten Sie: Unsere Beratungsangebote Sozial- und Arbeitsrecht sind auf Nordrhein-Westfalen begrenzt. Wir bitten um Ihr Verständnis.


Verbraucherdienst e.V. bietet für Verbraucher, Bürger ( NRW ) in seinen Buroräumen die Möglichkeit sich durch eine Fachanwältin für Sozialrecht beraten zu lassen.
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