Montag, 16. Juli 2012

400 Euro-Job und Kostenerstattung bei Hartz4

Zur Erinnerung: Arbeitgeber zahlt zwischen 1,- bis max. 400,- Euro monatlich brutto = netto und eine Pauschale für Sozialversicherungsabgaben an die Mini-Job-Zentrale. Es geht also um den klassischen 400-Euro-Job im Rahmen von Hartz 4.

Welche Kosten werden im Rahmen von Bewerbungen vom JobCenter erstattet?

1. Bewerbungskosten (z.B. Porto/ Kopierkosten)
Grundsätzlich sind max. 260 Euro / Jahr erstattungsfähig, wobei je nachgewiesener schriftlicher Bewerbungsunterlage 5 Euro erstattungsfähig sind.

2. Reisekosten (z.B. Vorstellungsgespräch/ Eignungstest)
Kosten für Anfahrten zu Vorstellungsgesprächen usw. werden vom JobCenter nicht erstattet im Rahmen eines MiniJob auf 400 Euro-Basis. Anders verhält es sich bei Bewerbungen um einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz.

3. Fahrtkosten
Fahrtkosten für die Wege zum und vom Arbeitsplatz sind in Höhe von 15,33 Euro pauschal in einem Freibetrag enthalten. Als Freibetrag gelten 100,- Euro, es erfolgt keine weitere Erstattung für Fahrtkosten.

4. (Sonstige) Werbungskosten
Hierzu zählen beispielsweise Beiträge für private Versicherungen oder Riester-Rente. Auch hier steht wie bei den Fahrtkosten eine Pauschale von 30 Euro zur verfügung im Rahmen des gesamtfreibetrags von 100,- Euro. Weitere erstattungsfähige Beträge stehen nicht zur Verfügung.

Hinweis: Manche Jobcenter weisen die 30 Euro als Einzelposition im Bescheid aus. Entsprechend geringer erscheint dann mit nur 70 Euro der Gesamtfreibetrag. 

Verbraucherdienst e.V. bietet für Verbraucher, Bürger ( NRW ) in seinen Buroräumen die Möglichkeit sich durch eine Fachanwältin für Sozialrecht beraten zu lassen.
Terminabsprache erwünscht unter der Telefonnummer 0201-176790 in der Zeit von Montags bis Freitag 9.00- 17.00 Uhr. Wir bitten Sie zum Termin wichtige Unterlagen wie
Bewilligungsbescheid und einen Beratungshilfeschein mit zubringen.


Aktive Hilfe bei Fragen zu
Jobcenter - Hartz 4 - ALG 
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Hartz 4 und 400 Euro Job


Wie viel Geld habe ich übrig wenn ich einen 400 Euro Minijob habe und 374 Euro Hartz 4 beziehe? Diese Frage stellen sich Empfänger von Hartz 4 im Internet und Jobcenter häufig. Hier eine Übersicht nach aktuellem Stand vom 12.07.2012

Der Arbeitgeber zahlt bis 400 € brutto = netto und zusätzlich eine Pauschale für Krankenkasse, Steuern, usw. an die Mini-Job-Zentrale bei der Knappschaft.
Bis 100 € Zusatzverdienst sind immer frei. 

Tipp: Jeden Job, auch wenn nur einmalig 100,- € oder weniger verdient werden, immer beim JobCenter angeben. !! Kostet nichts, spart aber jede Menge Ärger !!

Bei 400 € Zusatzverdienst bleiben also die ersten 100 € frei.
Von dem Rest (400 € ./. 100 € ), also 300 € darf man 20% behalten.
Alles andere verrechnet das JobCenter auf seine Leistungen.

Beispiel: 
Verdienst       400,00 €
Freibetrag      100,00 €
Rest              300,00 € davon
20%                60,00 € weiterer Freibetrag

Es bleiben also    100 €
20% von 300         60 €
--------------------------------
                          160 €
(240 € verrechnet das JobCenter)


Im Überblick der finanzielle Unterschied:

Hartz 4 mit MiniJob           
Regelsatz         374 €*      
+ Mini-Job        400 €                   
                       774 €
./.Verrechnung 240 €
------------------------------------
Einkommen   534 €       


Hartz 4 ohne Mini-Job
Regelsatz        374 €*
Einkommen   374 €


Welche Kosten werden bei Bewerbungen vom JobCenter übernommen?

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